Häufige Fragen zur Weiterbildungszeit

Die Weiterbildungszeit ist das seit 2026 gültige Nachfolgemodell der österreichischen Bildungskarenz: Arbeitnehmer:innen lassen sich mit Zustimmung ihres Arbeitgebers für eine Weiterbildung freistellen und erhalten dafür vom AMS eine Weiterbildungsbeihilfe.

Stand August 2026. Die Angaben zu den AMS-Voraussetzungen beruhen auf der aktuellen Weiterbildungszeit-Regelung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich bitte an das AMS.

Grundlagen

Was ist die Weiterbildungszeit (ehemals Bildungskarenz)?

Die Weiterbildungszeit ist das AMS-Modell, mit dem sich Arbeitnehmer:innen in Österreich für eine berufliche Aus- oder Weiterbildung von der Arbeit freistellen lassen können, ohne auf ein Einkommen verzichten zu müssen. Bis vor Kurzem hieß dieses Modell Bildungskarenz. Während der Freistellung zahlt das AMS eine Weiterbildungsbeihilfe.

Ab wann gilt das neue Modell?

Die gesetzliche Neuregelung ist mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten. Anträge auf Weiterbildungsbeihilfe nimmt das AMS seit 8. Juni 2026 entgegen; das ist zugleich der früheste Termin für einen Förderbeginn. Wer davor eine Bildungskarenz vereinbart hat, bleibt in der alten Regelung.

Was hat sich gegenüber der Bildungskarenz geändert?

Für die Weiterbildungszeit gelten seit 2026 vier zentrale AMS-Voraussetzungen: mindestens 20 Wochenstunden Kursumfang (16 bei Kindern unter 7 Jahren), Live-Unterricht statt Selbstlernkursen, 12 Monate durchgehende Vorbeschäftigung beim selben Dienstgeber sowie eine Dienstgeberbeteiligung von 15 % ab einem Bruttoeinkommen von € 3.465. Bei einem abgeschlossenen Master- oder Diplomstudium musst du mindestens vier Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten in Österreich nachweisen können.

Bildungskarenz alt → Weiterbildungszeit neu: Was sich konkret geändert hat
Kriterium Bildungskarenz (bis 2025) Weiterbildungszeit (seit 2026)
Bezeichnung Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit
Vorbeschäftigung 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung 12 Monate ununterbrochen beim selben Dienstgeber (Saison: 3 Monate + 12 Monate in 2 Jahren)
Kursumfang 20 Wochenstunden, Unterrichtseinheiten wurden angerechnet 20 Wochenstunden im Durchschnitt über die Förderungsdauer (16 bei Kind unter 7 Jahren)
Unterrichtsform auch reine Selbstlern- und Fernlernkurse möglich nur Präsenz oder Live-Online mit Trainer:in in Echtzeit
Mindestdauer 2 Monate 2 Monate (unverändert)
Bildungsberatung nicht verpflichtend verpflichtend unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – entfällt bei Dienstgeberbeteiligung
Kosten für den Dienstgeber keine keine bis € 3.465 brutto – darüber 15 % der Weiterbildungsbeihilfe
Höhe der Beihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens € 1.244,70 pro Monat (Stand 2026)
Geringfügiger Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze bis € 552/Monat bei einem anderen Arbeitgeber – nur wenn die Beschäftigung 6 Monate vor Start bereits bestand
Studium keine Voraussetzungen mindestens vier Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe?

Nein. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt erscheinen, kann das AMS den Antrag ablehnen. Die Weiterbildungsbeihilfe ist eine Förderung, über die das AMS in jedem Einzelfall entscheidet.

Was ist der Unterschied zur Weiterbildungsteilzeit?

Für die Weiterbildungsteilzeit gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für die Weiterbildungszeit. Die wöchentliche Normalarbeitszeit muss um 25 bis 50 Prozent reduziert werden; die reduzierte Arbeitszeit beträgt mindestens 10 Wochenstunden, bei Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren mindestens 8. Dafür entfallen die Pflicht zur Bildungsberatung und die Dienstgeberbeteiligung. Die Weiterbildung dauert 4 bis maximal 24 Monate. Außerdem hast du bei der Weiterbildungsteilzeit gemäß § 11a Abs. 2 AVRAG unter bestimmten Bedingungen – etwa wegen der Pflege eines nahen Angehörigen oder wenn die Ausbildung nicht zustande kommt – ein einseitiges vorzeitiges Rückkehrrecht zur ursprünglichen Normalarbeitszeit, ohne dass dein Arbeitgeber zustimmen muss.

Kann ich zwischen beiden Varianten wechseln?

Ein einmaliger Wechsel ist zulässig. Hast du deine Weiterbildungszeit nicht voll ausgeschöpft, kannst du die verbleibende Zeit im doppelten Ausmaß als Weiterbildungsteilzeit nutzen. Umgekehrt lässt sich nicht ausgeschöpfte Weiterbildungsteilzeit im halben Ausmaß als Weiterbildungszeit vereinbaren. Die Mindestdauern von 2 beziehungsweise 4 Monaten gelten dabei weiterhin.

Voraussetzungen

Wie viele Wochenstunden muss der Kurs haben?

Die Weiterbildung muss bei einer Weiterbildungszeit grundsätzlich mindestens 20 Wochenstunden umfassen, bei einer Weiterbildungsteilzeit mindestens 10 Wochenstunden. Für Personen mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren gelten erleichterte Voraussetzungen: mindestens 16 Wochenstunden bei der Weiterbildungszeit beziehungsweise 8 bei der Weiterbildungsteilzeit. Dieselbe Erleichterung gilt bis zum 18. Lebensjahr, wenn für dein Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Gezählt werden Maßnahmenstunden im Wochendurchschnitt über die gesamte Förderungsdauer. Pausenzeiten laut Stundenplan zählen mit.

Sind Online-Selbstlernkurse für die Weiterbildungszeit erlaubt?

Nein, anerkannt werden nur Präsenzzeiten vor Ort im Schulungsraum und Live-Videokonferenzen. Das prüfen das AMS und seine Partner auch, um Teilnehmende zu schützen. Achte in deinem eigenen Interesse darauf, dass die Vorgaben eingehalten werden, denn dein Bildungsanbieter haftet nicht für AMS-Rückforderungen. Im schlimmsten Fall musst du bereits bezogene Weiterbildungsbeihilfe zurückzahlen.

Welche Ausbildungen eignen sich für die Weiterbildungszeit?

Für die Weiterbildungszeit eignet sich jede Aus- oder Weiterbildung, die arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist, beruflich verwertbare und überbetrieblich einsetzbare Qualifikationen vermittelt, mindestens 20 Wochenstunden umfasst (16 Wochenstunden bei Kindern unter 7 Jahren) und in Präsenz oder als Live-Online-Unterricht mit Trainer:in stattfindet. Über die Förderbarkeit entscheidet im Einzelfall das AMS.

Förderbar sind Ausbildungen, die arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind, beruflich verwertbare Qualifikationen vermitteln, überbetrieblich einsetzbar sind (also nicht nur in deinem aktuellen Betrieb) und in Präsenz oder als Live-Online-Videokonferenz mit Trainer:in in Echtzeit stattfinden und mindestens 20 Wochenstunden über mindestens 2 Monate umfassen.

Welche Kurse erkennt das AMS nicht an?

Nicht gefördert werden reine Selbstlernangebote ohne verpflichtenden Live-Unterricht, Hobby- und Freizeitkurse, reine Produktschulungen, Pflichtfortbildungen, die zur Ausübung deiner Tätigkeit ohnehin nötig sind, betriebsinterne Grundausbildungen, Ausbildungen beim eigenen Arbeitgeber, Einzelcoachings sowie Kurse mit Sport- oder Freizeitcharakter wie Yoga oder Pilates. Ebenfalls nicht förderbar sind Kurse, die den Umfang von 20 Wochenstunden nicht erreichen.

Was gilt nach dem Mutterschutz?

Eine Weiterbildungszeit ist nicht sofort möglich: In den letzten 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn darf kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen worden sein. Dein Partner müsste in den ersten 6 Monaten nach dem Wochengeld die Kinderbetreuung übernehmen, damit du zumindest Teilzeitwochen sammelst. Frühestens 14 Monate nach deinem Mutterschutz kann dein Bildungsplan erstmals eingereicht werden und muss vom AMS inhaltlich genehmigt werden. Grundsätzlich ist Weiterbildung als Mutter oder Vater gerade arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, um dich für den neuen Lebensabschnitt beruflich auszurichten.

Brauche ich vor der Weiterbildungszeit eine Bildungsberatung?

Eine verpflichtende Bildungsberatung ist nur für Personen mit einem Einkommen unter der halben ASVG-Höchstbeitragsgrundlage vorgesehen, das sind 2026 € 3.465 brutto im Monat. Sie findet in einem BerufsInfoZentrum (BIZ) des AMS statt und endet mit einem Bildungsplan, der beim Förderantrag vorzulegen ist. Der Bildungsplan darf zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 6 Monate sein. Zahlt dein Dienstgeber den Arbeitgeberbeitrag, entfällt die Bildungsberatung.

Welche Vorbeschäftigungszeiten zählen?

Für die Weiterbildungszeit ist grundsätzlich eine mindestens 12-monatige, durchgehende vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber erforderlich.

Mein Arbeitgeber ist ein Saisonbetrieb – was gilt für mich?

Ein Saisonjob hat oft Unterbrechungen zwischen den Saisonen. Deshalb musst du als Saisonbeschäftigte:r nicht nachweisen, dass du 12 Monate ohne Unterbrechung beim selben Arbeitgeber gearbeitet hast. Stattdessen reicht: aktuell mindestens 3 Monate beim Saisonbetrieb beschäftigt und insgesamt 12 Monate Beschäftigung in den letzten 2 Jahren.

Reicht eine geringfügige Beschäftigung als Vorbeschäftigung?

Nein. Die Voraussetzungen verlangen eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine rein geringfügige Beschäftigung reicht leider nicht aus.

Reicht 1 Euro über der Geringfügigkeitsgrenze?

Entscheidend ist nicht der Eurobetrag, sondern ob eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich vollversicherungspflichtig, kann sie grundsätzlich zählen. Frag im Zweifel beim AMS nach.

Muss die Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber sein?

Für die 12-monatige Mindestbeschäftigungsdauer ist der aktuelle Arbeitgeber maßgeblich. Wer den Arbeitgeber wechselt, beginnt die erforderliche Betriebszugehörigkeit leider neu.

Ich war schon in Bildungskarenz – ab wann darf ich eine Weiterbildungszeit nutzen?

Es gilt die Rahmenfrist: vier Jahre nach dem ersten Tag deiner Bildungskarenz.

Ich habe noch Monate meiner alten Bildungskarenz offen – was gilt?

Alle Ansprüche auf Bildungskarenz sind verfallen. Hast du zum Beispiel im Mai 2025 zwei Monate Bildungskarenz begonnen, trifft es dich am härtesten: Du darfst deine Weiterbildung erst ab Juni 2029 fortsetzen – sofern der neue Bildungsplan genehmigt wird.

Welche Besonderheiten gelten, wenn ich bereits ein abgeschlossenes Studium habe?

Für Personen mit einem abgeschlossenen Master- oder Diplomstudium gelten bei der Weiterbildungszeit zusätzliche Voraussetzungen. Neben den allgemeinen Anforderungen musst du mindestens vier Jahre vollversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten in Österreich nachweisen können. Davon müssen mindestens zwölf Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber absolviert worden sein.

Geld

Wie viel Geld bekomme ich während der Weiterbildungszeit vom AMS?

Die Höhe der Weiterbildungsbeihilfe hängt von der bisherigen Beitragsgrundlage beziehungsweise dem bisherigen Einkommen ab. Das AMS verwendet dafür ein Stufenmodell; die tatsächliche Höhe ist von Person zu Person unterschiedlich. Stand 2026 beträgt sie mindestens € 1.244,70 pro Monat (30 Tage). Unser Rechner bietet eine gute Orientierung – bis zum gültigen Bescheid vom AMS.

Bin ich während der Weiterbildungszeit versichert?

Ja. Wer eine Weiterbildungsbeihilfe oder Weiterbildungsteilzeitbeihilfe bezieht, ist kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die Sozialversicherungsbeiträge für den Zuschuss des Arbeitgebers trägt das AMS.

Bekomme ich mein bisheriges Gehalt weiter?

Nein. Während der Weiterbildungszeit entfällt grundsätzlich das laufende Einkommen vom Dienstgeber. Zusatzeinnahmen bis maximal zur Geringfügigkeitsgrenze kannst du weiter beziehen, sofern diese Beschäftigung mindestens 6 Monate vor der Weiterbildungszeit begonnen hat.

Wächst während der Weiterbildung mein Abfertigungsanspruch?

Bei der Weiterbildungszeit steht die Abfertigung still, denn es werden keine Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge („Abfertigung Neu“) eingezahlt. Bei der Weiterbildungsteilzeit wächst sie weiter, aber langsamer, weil die Beiträge nur vom verringerten Teilzeitgehalt anfallen.

Bekomme ich auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Während der Weiterbildungszeit steht nicht nur das Gehalt, sondern auch der Aufbau von Urlaubs- und Weihnachtsgeld still. Bei der Weiterbildungsteilzeit bekommst du beides weiterhin, aber weniger – auf Basis des niedrigeren Teilzeitgehalts.

Sammle ich Urlaubstage und darf ich auf Urlaub gehen?

Während der Weiterbildungszeit bleibt dein bisheriger Urlaub erhalten, es kommen aber keine neuen Tage dazu. Bei der Weiterbildungsteilzeit bleibt die Anzahl der Urlaubstage gleich, aber ein Urlaubstag ist wegen der geringeren Arbeitszeit weniger Stunden wert – wie bei jedem Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit.

Muss ich die Kosten für die Ausbildung selbst bezahlen?

Die Weiterbildungsbeihilfe dient in erster Linie der Sicherung deines Lebensunterhalts; die Ausbildung selbst wird nicht vom AMS bezahlt. Natürlich darf dein Arbeitgeber oder jemand anderer die Ausbildungskosten tragen. Suche vorher unbedingt nach zusätzlichen Förderungen.

Wird das Einkommen meines Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt?

Nein. Die Voraussetzungen für die Weiterbildungsbeihilfe beziehen sich nur auf dich als antragstellende Person. Maßgeblich sind deine persönlichen Fördervoraussetzungen, dein Dienstverhältnis und die geplante Weiterbildung.

Kann ich zusätzliche Förderungen erhalten?

Das hängt von deiner individuellen Fördersituation ab. In manchen Fällen kommen zusätzliche Bildungsförderungen von Ländern, Gemeinden oder anderen Einrichtungen infrage, etwa der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) für Zeitarbeitskräfte. Prüfe vor einer Antragstellung die jeweiligen Förderbedingungen.

Verliere ich die Beihilfe, wenn sich mein Einkommen verändert?

Maßgeblich sind grundsätzlich die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewilligung sowie die laufende Einhaltung der Förderbedingungen. Wesentliche Änderungen musst du vorher mit dem AMS besprechen.

Wie wirkt sich die Weiterbildungszeit auf meine Pension aus?

Die Versicherungszeiten gehen für die gesetzliche Alterspension nicht verloren. Bei der Weiterbildungszeit wird das Dienstverhältnis karenziert und bei der Sozialversicherung abgemeldet; über den Bezug der Weiterbildungsbeihilfe bist du aber weiterhin abgesichert und erwirbst Pensionszeiten. Bei der Weiterbildungsteilzeit bleibst du ohnehin vollversichert. Wichtig: Die späteren Pensionsgutschriften können niedriger ausfallen als bei einer regulären Vollzeitbeschäftigung, weil ein geringeres Entgelt bezogen wird. Prüfe deine konkreten Auswirkungen im Pensionskonto auf neuespensionskonto.at oder bei der Pensionsversicherungsanstalt.

Sicherheit und Risiken

Muss ich meinen Job kündigen, um eine Weiterbildungszeit zu machen?

Nein. Das Dienstverhältnis bleibt während der Weiterbildungszeit aufrecht und wird lediglich für die vereinbarte Dauer karenziert, also pausiert. Nach der Weiterbildung kehrst du in deinen Job zurück. Bei unveränderter wirtschaftlicher Lage muss es bei deiner Rückkehr wieder einen Platz für dich im Unternehmen geben.

Kann es passieren, dass ich das Geld zurückzahlen muss?

Unter bestimmten Umständen kann das AMS eine Rückzahlung verlangen, zum Beispiel wenn Fördervoraussetzungen nicht eingehalten oder wesentliche Änderungen nicht gemeldet wurden. Häufigster Grund sind reine Selbstlernkurse ohne verpflichtenden Live-Unterricht. Auch wenn der Arbeitgeber die vereinbarte Karenzierung nicht einhält, wird die Beihilfe zurückgefordert. Deshalb prüfen wir vor deiner Anmeldung, ob deine Ausbildung alle Voraussetzungen erfüllt.

Was passiert, wenn ich während der Weiterbildungszeit gekündigt werde?

Kündigt dein Arbeitgeber, wird die Weiterbildungsbeihilfe grundsätzlich bis zum ursprünglich vereinbarten Ende des Förderungszeitraums in der genehmigten Höhe weitergewährt. Anders ist es, wenn dein Bildungsplan eine Unterbrechung vorsieht, etwa weil der nächste Kurs erst später startet und du dazwischen arbeiten wolltest, was wegen der Kündigung nicht mehr möglich ist: Dann endet deine Weiterbildungszeit mit dem ersten Kursende. Kündigst du selbst, wird die Beihilfe mit dem Tag der Beendigung eingestellt, nicht erst am Monatsende. Bei einer einvernehmlichen Auflösung kannst du die Beihilfe ab der Beendigung noch für genau zwei weitere Monate beziehen. Informiere dich vor deiner Unterschrift beim AMS; es stellt dir den Bescheid zu.

Was passiert, wenn ich krank werde?

Ein Krankenstand oder ein Krankenhausaufenthalt ändert vieles und ist dem AMS unverzüglich mitzuteilen. Deine AMS-Beihilfe wird nach dem 3. Tag unterbrochen und erst nach der Wiedermeldung wieder angewiesen. Zwischen dem 4. und dem 62. Tag bekommst du das Geld von der ÖGK in Form von Krankengeld. Wichtig: Der Krankenstand muss auch der ÖGK unverzüglich gemeldet werden (Krankenstandsmeldung vom Arzt), damit der nahtlose Übergang zwischen AMS-Beihilfe und ÖGK-Krankengeld funktioniert. Bei einem Krankenstand von mehr als 62 Tagen wird die Weiterbildungsbeihilfe durch das AMS endgültig beendet.

Was muss ich dem AMS während der Weiterbildungszeit melden?

Zu melden sind alle Umstände, die deine Teilnahme oder den Abschluss gefährden, etwa weniger Wochenstunden, ein Wechsel des Schulungsinstituts oder ein Abbruch. Ebenso Krankenstand, Beendigung des Dienstverhältnisses, Arbeitgeberwechsel, Mutterschutz, Präsenzdienst, Pensionsantrag sowie Änderungen von Adresse und Bankverbindung. Außerdem musst du deinen Ausbildungsfortschritt nachweisen: nach jedem Modul beziehungsweise alle 6 Monate, im Regelfall durch eine Bestätigung über mindestens 75 % Anwesenheit.

Antrag und Ablauf

Wie lade ich meine Unterlagen im eAMS hoch?

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Bildschirmfotos findest du auf der Kontaktseite unter „Wie lade ich meine Unterlagen im eAMS hoch?“. Sie führt dich in drei Klicks vom MeinAMS-Dashboard bis zum Button „Neu beantragen“.

Zur eAMS-Anleitung mit Bildschirmfotos

Woran erkenne ich ein geeignetes Bildungsinstitut?

Ein Bildungsinstitut ist für die Weiterbildungszeit geeignet, wenn es Kurse mit mindestens 20 Wochenstunden in Präsenz oder Live-Online mit Trainer:in anbietet, einen strukturierten Lehrplan vorlegt und alle für den AMS-Antrag nötigen Bestätigungen ausstellt. Genau das erfüllen wir: als ÖCERT-zertifizierter Anbieter und Teil der bit group, seit 1986 der größte private Trainingsanbieter Österreichs.

Welche Unterstützung bekomme ich von Europe-MPO?

Wir begleiten dich von Anfang an: bei der Erstellung deines Bildungsplans für das AMS und bei allen Bestätigungen, die du für den Förderantrag brauchst. Unsere Kurse erfüllen alle aktuellen Vorgaben des AMS: mindestens 20 Wochenstunden, strukturierter Unterricht in Präsenz oder als Live-Online-Seminar mit Trainer:in in Echtzeit. Du wählst flexibel zwischen Präsenzunterricht in Graz oder Wien und Live-Online-Einheiten und buchst wahlweise den ganzen Lehrgang oder einzelne Monatsmodule.

Krankheit, Schwangerschaft und Familie

Was passiert bei einem längeren Krankenhausaufenthalt?

Je nach Dauer und Auswirkungen kann eine Anpassung oder Neubewertung der genehmigten Förderung erfolgen. Es wird individuell entschieden, ob die Förderung ruht, weiterläuft oder vom AMS beendet wird.

Was passiert, wenn ich wegen einer Krankheit die vorgeschriebenen Stunden nicht erreiche?

Werden die erforderlichen Ausbildungszeiten oder Nachweise wegen einer Krankheit nicht erreicht, kann das Auswirkungen auf die Förderung haben. Informiere das AMS deshalb frühzeitig über die Situation, damit mögliche Lösungen geprüft werden können.

Was passiert, wenn ich dauerhaft arbeitsunfähig werde?

Kann die Weiterbildung wegen einer dauerhaften Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit nicht fortgesetzt werden, ist das AMS darüber zu informieren. Die weitere Förderfähigkeit wird dann anhand der konkreten Umstände geprüft.

Was passiert, wenn ich während der Weiterbildungszeit schwanger werde?

Eine Schwangerschaft allein beendet die Weiterbildungszeit nicht automatisch. Allerdings können sich durch Mutterschutz, Wochengeld oder eine Unterbrechung der Weiterbildung Auswirkungen auf die Weiterbildungsbeihilfe ergeben. Da das vom Zeitpunkt und vom individuellen Verlauf abhängt, informiere das AMS möglichst frühzeitig.

Kann ich während der Weiterbildungszeit in Mutterschutz gehen?

Tritt während der Weiterbildungszeit ein Mutterschutz ein, können sich Auswirkungen auf die Weiterbildungsbeihilfe und die Fortführung der Ausbildung ergeben. Die konkrete Behandlung hängt vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig mit dem AMS abgestimmt werden.

Profitiere ich als Elternteil von Sonderregelungen?

Ja. Bei Kindern unter 7 Jahren gelten erleichterte Anforderungen: 16 statt 20 Wochenstunden.

Kann ich als Adoptivelternteil eine Weiterbildungszeit nutzen?

Ja. Für Adoptiveltern gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für andere Arbeitnehmer:innen. Zusätzlich können je nach familiärer Situation besondere Karenz- oder Betreuungsregelungen relevant sein.

Kann ich als Pflegeelternteil eine Weiterbildungszeit beantragen?

Ja. Grundsätzlich gelten für Pflegeeltern dieselben Voraussetzungen wie für andere Arbeitnehmer:innen. Ob Erleichterungen aufgrund von Betreuungspflichten infrage kommen, hängt von den geltenden Bestimmungen und deinen individuellen Umständen ab.

Kann ich als gleichgeschlechtlicher Elternteil eine Weiterbildungszeit beantragen?

Ja. Für die Weiterbildungszeit gelten dieselben Voraussetzungen unabhängig von Familienstand oder Familienform. Maßgeblich sind die arbeitsrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen.

Was passiert, wenn ich während der Weiterbildungszeit ein Kind adoptiere?

Die Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab. Da sich dadurch Betreuungs- und Karenzansprüche ändern können, informiere das AMS möglichst frühzeitig.

Kann ich die Weiterbildungszeit nach der Karenz nutzen?

Ja, vorausgesetzt, du hast in den letzten 26 Wochen vor Beginn der Weiterbildungszeit kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen.

Kann ich die Weiterbildungszeit nutzen, wenn ich ein Baby bekomme?

Du kannst sie 26 Wochen nach dem Ende deiner Elternkarenz nutzen, da du in den letzten 26 Wochen vor Beginn der Weiterbildungszeit kein Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld bezogen haben darfst.

Kündigung, Abbruch und Kontrolle

Was passiert, wenn das Unternehmen während der Weiterbildungszeit schließt?

Endet das Arbeitsverhältnis durch eine Betriebsschließung oder Insolvenz, wird die Weiterbildungsbeihilfe beziehungsweise Weiterbildungsteilzeitbeihilfe bis zum ursprünglich vereinbarten Ende des Förderungszeitraums in der genehmigten Höhe weitergewährt.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Ein Abbruch kann Auswirkungen auf die Weiterbildungsbeihilfe haben. Informiere das AMS vor einem Abbruch. Je nach Einzelfall kann die Förderung eingestellt werden.

Was passiert, wenn ich die erforderlichen Nachweise nicht erbringe?

Die Weiterbildungszeit ist an Ausbildungs- und Fortschrittsnachweise gebunden. Werden diese nicht erbracht, kann das Auswirkungen auf den weiteren Bezug der Weiterbildungsbeihilfe haben.

Was passiert, wenn ich die erforderliche Anwesenheit nicht erreiche?

Für viele Bildungsmaßnahmen müssen Teilnahme- und Anwesenheitsnachweise erbracht werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, musst du vermutlich deine Beihilfen zurückzahlen.

Kann das AMS meine Förderung rückwirkend überprüfen?

Ja. Das AMS kann im Rahmen seiner Prüfungen Nachweise und Unterlagen anfordern und ist verpflichtet zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen für eine Förderung aus Steuergeldern erfüllt wurden.

Kann ich gegen Entscheidungen des AMS vorgehen?

Das AMS ist mit dem förderkonformen Einsatz der Mittel beauftragt und muss bei Unregelmäßigkeiten Zahlungen einstellen und ausgezahlte Beihilfen zurückfordern. Dir steht immer der Weg über eine Aufklärung und in weiterer Folge über eine Klage offen. Das Sammeln der empfohlenen Nachweise hilft dir dabei, deine Teilnahme zu belegen.

Kann meine Förderung während der Weiterbildungszeit beendet werden?

Ja. Werden die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt oder wesentliche Bedingungen verletzt, kann die Förderung angepasst oder beendet werden. Aufrechte Bescheide behalten im Normalfall ihre Gültigkeit und bieten dir Planungssicherheit.

Darf ich während der Weiterbildungszeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten?

Nein. Während der Weiterbildungszeit bist du zur Weiterbildung freigestellt. Eine Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, mit dem die Weiterbildungszeit vereinbart wurde, ist untersagt – auch wenn es gute Gründe gäbe. Wenn du weiterhin reduziert arbeiten möchtest, prüfe vorab, ob eine Weiterbildungsteilzeit besser geeignet ist.

Kann ich nach der Weiterbildungszeit bei einem anderen Arbeitgeber anfangen?

Ja. Nach dem Ende der Weiterbildungszeit entscheidest du selbst, ob du beim bisherigen Arbeitgeber bleibst oder ein neues Arbeitsverhältnis eingehst. Gut möglich, dass du mit deinen neuen Kompetenzen auch für andere Dienstgeber sehr attraktiv bist. Vorsicht bei bestehenden Rückzahlungsvereinbarungen, etwa wenn sich dein Dienstgeber an den Ausbildungskosten beteiligt hat.

Ausland und Reisen

Kann ich meine Weiterbildung im Ausland absolvieren?

Grundsätzlich kann auch eine Weiterbildung im Ausland förderfähig sein. Entscheidend ist, ob die Bildungsmaßnahme die Voraussetzungen der Weiterbildungszeit erfüllt und vom AMS anerkannt wird. Kläre das vor Beginn mit dem AMS ab.

Darf ich während der Weiterbildungszeit verreisen?

Die Weiterbildungszeit dient der Durchführung der bewilligten Weiterbildung. Reisen dürfen nicht dazu führen, dass Ausbildungszeiten, Anwesenheitspflichten oder Nachweise nicht erfüllt werden. Kannst du deinem Bildungsplan auch im Ausland nachgehen, spricht meist nichts dagegen. Für den Versicherungsschutz im Ausland: vor der Abreise das AMS informieren.

Was passiert, wenn ich während der Weiterbildungszeit ins Ausland umziehe?

Ein Umzug ins Ausland kann Auswirkungen auf die Fördervoraussetzungen haben. Melde solche Änderungen dem AMS unverzüglich.

Muss ich einen längeren Auslandsaufenthalt dem AMS melden?

Ja. Wesentliche Änderungen, die die Durchführung der Weiterbildung oder die Fördervoraussetzungen betreffen können, solltest du dem AMS melden.