Welche Vorteile hat die Weiterbildungszeit für Arbeitgeber?
Die Weiterbildungszeit in Österreich bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter:innen gezielt weiterzuentwickeln und langfristig an den Betrieb zu binden.
Fachkräfte langfristig binden
Arbeitgeber, die Weiterbildungszeit unterstützen, investieren in die Zukunft ihrer Mitarbeiter:innen. Das stärkt die Mitarbeiterbindung und reduziert das Risiko von Fachkräfteverlusten.
Neues Wissen für das Unternehmen
Nach einer Weiterbildung bringen Mitarbeiter:innen aktuelles Fachwissen, neue Methoden und zusätzliche Qualifikationen in das Unternehmen ein.
Motivation und Leistungsfähigkeit steigern
Eine professionelle Weiterbildung während der Weiterbildungszeit kann Motivation, Engagement und Zufriedenheit der Beschäftigten erhöhen.
Unternehmen fit für die Zukunft machen
Durch gezielte Qualifizierung können Betriebe auf neue Technologien, Digitalisierung und veränderte Marktanforderungen reagieren.
Personalentwicklung mit Mehrwert
Die Weiterbildungszeit ermöglicht eine strukturierte Personalentwicklung. Unternehmen profitieren von Fachkräften mit erweiterten Kompetenzen und aktuellem Know-how.
Attraktiver Arbeitgeber werden
Unternehmen, die Weiterbildung fördern, stärken ihre Arbeitgebermarke und erhöhen ihre Attraktivität für neue Mitarbeiter:innen.
Kompetenzen gezielt ausbauen
Mitarbeiter:innen können während der Weiterbildungszeit Qualifikationen erwerben, die für zukünftige Aufgaben, Projekte oder Führungspositionen benötigt werden.
Win-win für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber
Die Weiterbildungszeit schafft Vorteile für beide Seiten: Beschäftigte entwickeln sich beruflich weiter, Unternehmen profitieren von qualifizierten, motivierten und zukunftsorientierten Fachkräften.
Unsere Kurse für die Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit unterstützen Arbeitnehmer:innen und Unternehmen dabei, die Chancen der neuen Weiterbildungsförderung in Österreich optimal zu nutzen.
Weiterbildungszeit für Firmen
Für Dienstgeber heißt Weiterbildungszeit: Das Dienstverhältnis wird für die vereinbarte Dauer karenziert, die Beihilfe zahlt das AMS. Erst ab einem Bruttoeinkommen von € 3.465 im Monat kommen 15 % Dienstgeberbeteiligung dazu. Darunter entstehen keine Kosten.
Was kostet die Weiterbildungszeit als Dienstgeber?
Die ausführlichen Antworten stehen in den FAQ:
Was kostet die Weiterbildungszeit meinen Arbeitgeber?
Stufenmodell mit Dienstgeber-Anteil
Zum Beihilfenrechner (FAQ)
Welche Fragen haben Arbeitgeber zur Weiterbildungszeit?
Antworten auf die häufigsten Fragen aus Sicht des Unternehmens – von der Zustimmung über die Kosten bis zur Vertretungsplanung.
Muss der Arbeitgeber zustimmen?
Ja. Die Weiterbildungszeit ist keine einseitige Entscheidung von Mitarbeiter:innen, sondern eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.
Wann wird die Vereinbarung wirksam?
Die Vereinbarung wird erst wirksam, wenn das AMS die Förderung schriftlich bewilligt.
Müssen Mitarbeiter:innen nach der Weiterbildungszeit wieder beschäftigt werden?
Ja, das Dienstverhältnis bleibt grundsätzlich aufrecht. Die Weiterbildungszeit ist keine Kündigung und kein Austritt.
Darf ein:e Mitarbeiter:in während der Weiterbildungszeit gekündigt werden?
Es besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Allerdings darf nicht wegen der Inanspruchnahme der Weiterbildungszeit gekündigt werden (Motivkündigungsschutz).
Dürfen Mitarbeiter:innen während der Weiterbildungszeit kündigen?
Ja. Kündigt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst, wird die Weiterbildungsbeihilfe aber mit dem Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses eingestellt, nicht erst am Monatsende. Ein Behalten der Beihilfe bis zum Monatsende ist bei Eigenkündigung gesetzlich nicht vorgesehen.
Kann ich Fachkräfte gezielt über die Weiterbildungszeit entwickeln?
Ja. Die Weiterbildungszeit eignet sich besonders für Führungskräfte, zukünftige Team- oder Abteilungsleiter:innen, Nachfolger:innen für Schlüsselpositionen und Mitarbeiter:innen, die für neue Aufgaben qualifiziert werden sollen. Auch bei Lieferengpässen, Auftragslücken oder in wirtschaftlich schwächeren Phasen kannst du sie nutzen, um Personal langfristig zu binden und Qualifikationen für kommende Anforderungen aufzubauen, statt Kündigungen beim AMS anmelden zu müssen.
Kann ich mehrere Mitarbeiter:innen gleichzeitig in Weiterbildungszeit schicken?
Grundsätzlich ja. Das hängt von den betrieblichen Möglichkeiten, den individuellen Voraussetzungen und der Bewilligung der Bildungspläne durch das AMS ab.
Können wir die Weiterbildungszeit zur Mitarbeiterbindung nutzen?
Ja. Viele Unternehmen sehen darin eine Möglichkeit, Fachkräfte langfristig ans Unternehmen zu binden und gleichzeitig Qualifikationslücken zu schließen.
Ist die Weiterbildungszeit günstiger als eine Kündigung mit späterer Neubesetzung?
In vielen Fällen ja. Personalmarketing, Auswahl, Einschulung und Produktivitätsverluste können deutlich teurer sein als eine geplante Weiterbildungszeit. Das bleibt aber immer eine betriebswirtschaftliche Einzelfallentscheidung. Gerne unterstützen wir dich bei der Auswahl deiner Möglichkeiten.
Eignet sich die Weiterbildungszeit statt eines Aussetzvertrags?
Viele nutzen die Weiterbildungszeit gezielt, um Mitarbeiter:innen während vorübergehender Auftragsrückgänge an Bord zu halten und gleichzeitig deren Qualifikation zu erhöhen. Erforderlich ist die Zustimmung beider Seiten und des AMS-Service für Unternehmen.
Was kostet die Weiterbildungszeit unser Unternehmen?
Während der Weiterbildungszeit entfällt das laufende Gehalt. Ab einem Bruttogehalt von 3.465 Euro monatlich ist eine Dienstgeberbeteiligung von 15 % der AMS-Beihilfe vorgesehen – nutze dazu den Rechner oben auf dieser Seite. Zeiten der Weiterbildungszeit gemäß § 11 AVRAG unterliegen nicht dem BMSVG; es sind keine Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge („Abfertigung Neu“) zu leisten. Vorsicht: Bei der Weiterbildungsteilzeit laufen diese Beiträge weiter (vom Teilzeitgehalt). Über die Schulungskosten ist ein Einvernehmen mit den Dienstnehmer:innen anzustreben: Unternehmen können die Vorsteuer abziehen und Ausgaben gewinnmindernd buchen, und viele Mitarbeiter:innen empfinden die Investition als hohe Wertschätzung. Auch Rückzahlungsvereinbarungen bei vorzeitigem Ausscheiden können bei der Bindung helfen.
Was passiert bei Wiederanlaufen des Geschäfts?
Nach dem Ende der vereinbarten Weiterbildungszeit lebt die normale Beschäftigung wieder auf. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kehrt nach dem Ende – beziehungsweise bei Abbruch nach mindestens 2 Monaten Weiterbildungszeit – ins bestehende Dienstverhältnis zurück. Überlege, ob das Abschließen ganzer Ausbildungsmodule (je 1 Monat) allen Beteiligten nicht mehr bringt als ein Abbruch.
Kann die Weiterbildungszeit vorzeitig beendet werden?
Ja, von der Dienstnehmerin oder dem Dienstnehmer – im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber.
Können Mitarbeiter:innen währenddessen für mich arbeiten?
Nein. Die Weiterbildungszeit dient der vollständigen Freistellung für die vereinbarte Weiterbildung. Sollen Mitarbeiter:innen weiterhin regelmäßig im Unternehmen tätig sein, ist die Weiterbildungsteilzeit häufig die passendere Lösung.
Wie plane ich Vertretungen?
Da die Weiterbildungszeit mindestens zwei Monate dauert und bis zu einem Jahr betragen kann, plane frühzeitig Ersatzlösungen, Umverteilungen oder befristete Vertretungen ein.
Wir können keine komplette Freistellung organisieren – gibt es Alternativen?
Ja. Die Weiterbildungsteilzeit ermöglicht eine reduzierte Arbeitszeit statt einer vollständigen Freistellung. Die Mitarbeiter:innen bleiben dabei teilweise im Unternehmen tätig.
Kann die Weiterbildungszeit aufgeteilt werden?
Ja. Die Weiterbildungszeit kann bis zu 1 Jahr dauern, innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren genutzt und auf maximal 6 Teile aufgeteilt werden; jeder Teil muss mindestens 2 Monate dauern.
Was passiert bei einem Betriebsübergang oder Firmenverkauf?
Bei einem Betriebsübergang gelten besondere arbeitsrechtliche Regelungen. Wie sich das auf eine laufende oder geplante Weiterbildungszeit auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Vor wichtigen Entscheidungen sollten Arbeitgeber, Betriebsrat und unbedingt auch das AMS eingebunden werden.
Fragen aus Sicht der Mitarbeiter:innen beantworten die häufigen Fragen.